Pfarrgemeinden H.B.

Wenn von den „Evangelischen“ oder von der „Evangelischen Kirche“ die Rede ist, sind damit die Mitglieder der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. gemeint. Die Bezeichnung A.B. bezieht sich auf das „Augsburgische Bekenntnis“ (bezogen auf die Confessio Augustana von 1530) und meint die Lutherische Kirche. Die Bezeichnung H.B. steht für das „Helvetische Bekenntnis“ (bezogen auf die Confessio Helvetica posterior von 1566) und meint die Reformierte Kirche.

In Österreich haben sich beide Kirchen 1861 im „Protestantenpatent“ als „Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich“ zur Erledigung gemeinsamer Angelegenheiten zusammengeschlossen -  ohne aber ihre Bekenntnisverschiedenheit aufzugeben.

http://www.reformiertekirche.at

 

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