EJÖ unterstützt Forderung nach verpflichtenden Kinderschutzkonzepten

Kinder- und Jugendorganisationen: Schutz vor Gewalt noch wirksamer in der Praxis umsetzen

Wien (epdÖ) – Gemeinsam mit zahlreichen Kinder- und Jugendorganisationen setzt sich die Evangelische Jugend Österreich (EJÖ) für eine gesetzliche Verankerung von verpflichtenden Kinderschutzkonzepten bei Ferienlagern, Camps und anderen Veranstaltungen mit Übernachtungen ein. Ziel ist es, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor Gewalt noch wirksamer in der Praxis umzusetzen.

Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch im österreichischen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verankert. Die EJÖ und die weiteren unterzeichnenden Organisationen betonen die wichtige Rolle ehrenamtlich getragener Kinder- und Jugendverbände, die österreichweit wertvolle Freizeitangebote, Ferienlager und Camps ermöglichen. Gerade in sensiblen Situationen wie mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtungen seien laufende Qualitätsentwicklung, klare Meldewege, Beschwerdemöglichkeiten und professionelles Fallmanagement entscheidend.

Gemeinsam fordern die Organisationen eine gesetzliche Verpflichtung zu Kinderschutzkonzepten bei Ferienlagern, Camps und vergleichbaren Übernachtungsangeboten sowie die verpflichtende Bekanntgabe von Kinderschutzbeauftragten und externen Beschwerdestellen an Teilnehmende, Eltern sowie Mitarbeitende. Darüber hinaus betrifft eine Forderung der Organisationen die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Entwicklung von Schutzkonzepten, Fortbildungen und Vernetzung im Bereich Kinderschutz sowie einen erleichterten digitalen Zugang zur erweiterten Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. Unterstützt werden diese Forderungen von den Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer (KIJAs), die sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags für die Förderung und Durchsetzung von Kinderrechten einsetzen.

Wirksamer Kinderschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sind sich die beteiligten Organisationen einig. Verbindliche Schutzkonzepte, ausreichende Ressourcen und die konsequente Umsetzung von Kinderrechten seien wesentliche Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche bei Freizeit- und Ferienangeboten bestmöglich geschützt werden.
„Wir von der EJÖ unterstützen die Ansinnen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, weil uns Gewaltschutz sowie verlässliche und tragende Strukturen für Kinder, Jugendliche und Eltern wichtig sind und wir uns sehr bewusst sind, dass die Familien uns und unseren Kirchengemeinden vor Ort oder auf Freizeiten sehr viel Vertrauen entgegenbringen“, sagt Bettina Növer, Jugendpfarrerin für Österreich. „Diese kostbare Vertrauensbasis möchten wir schätzen und hüten. Demnach ist es uns ein hohes Anliegen, möglichst transparent zu kommunizieren und verlässliche Ansprechpersonen für Eltern wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vorzuhalten“, unterstreicht Növer.

„Auch unsere Ehrenamtlichen sind gut ausgebildet und die Gewaltschutz-Strukturen der EJÖ tragen, so zeigen es die Erhebungen der letzten Jahre“, betont Elisabeth Löbl, Bundesgeschäftsführerin der EJÖ. Der Staat sollte vor allem die kleinen Vereine und Organisationen dabei unterstützen, „denn tragende Strukturen im Gewaltschutz aufzubauen, kostet viele Ressourcen“, so Löbl.

Den Forderungskatalog unterzeichnet hat die EJÖ gemeinsam mit dem Bund der Baptistengemeinden in Österreich, dem Kinder- und Jugendwerk der Baptisten in Österreich, den Freikirchen in Österreich, der Katholischen Jungschar Österreichs, der Alpenvereinsjugend Österreich, der Naturfreundejugend Österreich, den Österreichischen Kinderfreunden, den Pfadfinder:innen Österreich und den Roten Falken Österreich.