Körtner warnt vor „schleichender Normalisierung“ der Sterbehilfe

Theologe: „Verhängnisvoll“, wenn aktives Töten zur ärztlichen Tätigkeit werde

Wien (epdÖ) – Der reformierte Wiener Theologe Ulrich Körtner warnte in einem Gastbeitrag für die „Furche“ vom 29. März vor einer „schleichenden Normalisierung der Euthanasie“ in Europa. Aktive Sterbehilfe sei zwar in Österreich nach wie vor verboten, allerdings in mehreren Ländern Europas bereits legalisiert.

Für Aufsehen sorgte zuletzt der Fall der 25-jährigen Spanierin Noelia Castillo, die vom in Spanien bestehenden Recht auf Tötung auf Verlangen Gebrauch gemacht hat und am 26. März verstarb. Die Entwicklung der Sterbehilfegesetzgebung in Europa zeige, „wie wir uns von einer vom Christentum geprägten Gesellschaft, die dem Leiden auch eine positive Bedeutung zugemessen hat, zu einer nachchristlichen Gesellschaft entwickeln“, schrieb der emeritierte Theologe und frühere Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien.

Der Karfreitag, den Christ:innen in dieser Woche weltweit feiern und der insbesondere für Protestanten und Altkatholiken ein zentraler Feiertag im Jahreskreis ist, erinnere: Es gelte, den Leidenden beizustehen – und nicht, ihr Leiden durch Tötung auf Verlangen zu beenden, bekräftigte Körtner. Dabei empfinde er es als „bedrückend“, dass inzwischen der Eindruck entstanden sei, „als würden nur noch ultrakonservative Christen letzte Rückzugsgefechte gegen eine liberale Sterbehilfepraxis kämpfen“. Stattdessen müsse man laut fragen: „Wo ist die gesellschaftliche Mitte, die erkennt, wie verhängnisvoll die Enttabuisierung des Tötens aus Mitleid ist?“

Ebenso verhängnisvoll sei die damit einhergehende Verschiebung im ärztlichen Ethos, „wenn nicht nur die Assistenz beim Suizid, sondern auch das aktive Töten zur ärztlichen Tätigkeit wird“. Der Schritt zu einer Legalisierung „nichtfreiwilliger Tötung“ beispielsweise bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz sei da kein allzu großer mehr, warnte Körtner.

Sterbehilfefall einer 25-Jährigen bewegt Spanien

Der Sterbehilfefall der 25-jährigen, nach einem Suizidversuch querschnittsgelähmte Noelia Castillo beschäftigt derzeit Spanien. Wie kolportiert wurde, war Castillo in schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen und hatte zeitweise unter staatlicher Obhut in einem Jugendheim gelebt. 2022 wurde sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch minderjährige Täter. Daraufhin unternahm sie einen Suizidversuch – in dessen Folge sie im Rollstuhl saß. 2024 beantragte sie Sterbehilfe bei den zuständigen Behörden. Castillo starb in einer sozialmedizinischen Einrichtung in Sant Pere de Ribes im Garraf.

In Spanien sind seit 2021 Tötung auf Verlangen sowie Beihilfe zum Suizid rechtlich zugelassen. Die Kosten dafür trägt die staatliche Krankenkasse. Allerdings sind mehrere Bedingungen erforderlich, damit Ärzte entsprechend handeln können: Patient:innen müssen volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein. Sie müssen an unheilbaren Krankheiten oder schweren chronischen Behinderungen leiden, die mit anderen Mitteln nicht gemildert werden können und mit „nicht hinnehmbaren Schmerzen“ verbunden sind.

Bis zuletzt hatte Castillos Vater mit Hilfe der Organisation „Abogados Cristianos“ („Christliche Anwälte“) versucht, seine Tochter durch rechtliche Intervention am Leben zu halten. Doch sowohl die spanischen Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiesen die Beschwerden zurück. Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung stand die Frage, ob Noelia Castillo tatsächlich entscheidungsfähig war oder ob eine psychische Erkrankung vorlag.