Ukrainische Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte sollen von Familienbeihilfe ausgeschlossen werden
Wien (epdÖ) – Die Hilfsorganisationen Diakonie, Caritas und Volkshilfe haben eine geplante Gesetzesnovelle der Bundesregierung scharf kritisiert. Diese sieht vor, ukrainischen Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten in der Grundversorgung künftig die Familienbeihilfe zu verwehren. In einer gemeinsamen Stellungnahme am Freitag, 10. Juli, warnten die Organisationen vor den sozialpolitischen und rechtlichen Folgen dieser Maßnahme. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung liefen darauf hinaus, „bestimmte Kinder zu Kindern zweiter Klasse zu machen“, so Diakonie, Caritas und Volkshilfe einhellig. Die Hilfsorganisationen fordern die Bundesregierung daher auf, die geplanten Maßnahmen zurückzunehmen.
„Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder – ohne Ausnahme“, forderten Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser, Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler und Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger unisono. Moser unterstrich zudem den ethischen und gesellschaftlichen Stellenwert dieser Unterstützung: „Familie ist ein zentraler Wert, deshalb gibt es in Österreich staatliche Familienleistungen. Außerdem ist jedes Kind wertvoll. Deshalb müssen uns alle Kinder gleich viel wert sein.“
„Kein rechtlicher Spielraum“
„Aus unserer Sicht gibt es hier keinen rechtlichen Spielraum. Der Ausschluss von der Familienbeihilfe ist klar rechtswidrig“, betonte Tödtling-Musenbichler. Die geplante Maßnahme stehe im klaren Widerspruch zum geltenden EU-Recht. Die neue europäische Statusverordnung, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Mitte Juni in Kraft getreten ist, sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit haben wie Staatsangehörige. Familienleistungen seien ausdrücklich Teil dieser sozialen Sicherheit.
Ukrainische Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte verfügten über einen Schutzstatus und seien sozialrechtlich weitgehend österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt. Dennoch würden sie nun von zentralen Familienleistungen ausgeschlossen werden. Betroffen wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können.
Zudem wiesen die Organisationen darauf hin, dass die Grundversorgung lediglich zur Sicherung des Existenzminimums während eines laufenden Asylverfahrens konzipiert ist und für die betroffenen Gruppen die falsche Form der Versorgung darstellt. Wie für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollte die Sozialhilfe das unterste soziale Netz für diese schutzberechtigten Personengruppen sein.
„Demokratiepolitisch bedenkliches Vorgehen“
Besonders kritisch bewerten die Hilfsorganisationen auch das parlamentarische Vorgehen der Bundesregierung: Obwohl die gesetzliche Begutachtungsfrist für die Novelle noch bis zum 24. Juli läuft, sei der Entwurf bereits vorab an das Parlament übermittelt worden. Ein Begutachtungsverfahren diene dazu, die Qualität von Gesetzen durch fachliche Prüfung und öffentliche Rückmeldung zu sichern. Dass der Entwurf noch vor Ablauf dieser Frist weitergeleitet wurde, sei höchst problematisch. Es entstehe der Eindruck, dass ein rechtlich fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung durchgesetzt werden soll. „Das ist demokratiepolitisch bedenklich“, kritisierten die Organisationen abschließend.