Pflege: Diakonie fordert würdevolle Begleitung auch am Lebensende

Hospiz- und Palliativversorgung müsse für alle sichergestellt sein

Wien (epdÖ) – Im Vorfeld von Allerheiligen macht die Diakonie auf Lücken in der Begleitung am Ende des Lebens aufmerksam. „Jedes Pflegeangebot muss auch am Lebensende eine würdevolle Begleitung ermöglichen,“ betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung. Wer im Sterben liege, „braucht vertraute Menschen, Ruhe und eine verlässliche Versorgung“.

Die Diakonie kritisiert mangelnde Transparenz bei der Verwendung von Mitteln eines 2022 eingerichteten Fonds zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Soweit nachvollziehbar, sei die so genannte spezialisierte Versorgung, die sich an schwerstkranke Menschen mit komplexen Symptomen richtet, ausgebaut worden. Auch wenn Moser das gutheißt, weist sie doch auf eine Lücke in der so genannten palliativen Grundversorgung durch Hausärzte und mobile Hauskrankenpflege sowie in Pflegeeinrichtungen hin: „Für Menschen, die zu Hause oder im Pflegeheim sterben, sind offenbar nur Restmittel vorgesehen“, so Moser. Gute Begleitung am Lebensende müsse jedoch überall möglich sein.

Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen

„Weil Menschen heute länger zu Hause gepflegt werden können, verbringen sie oft kurze Zeit im Pflegeheim“, heißt es in der Aussendung weiter. Damit komme der Palliativpflege und Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen mehr Bedeutung zu. Gleichzeitig würden die Möglichkeiten dafür jedoch immer knapper. Qualifizierte Pflegekräfte fehlten, Ärzt:innen seien für Pflegeheime oft nicht verfügbar, kritisiert die Diakonie. „Wenn die Pflegekräfte zu wenig Zeit haben und wenn die Unterstützung von Ärzten und Ärztinnen, die Schmerzen behandeln können, fehlt, dann wird Sterben im letzten Zuhause, dem Pflegeheim, zum Problem“, findet Moser klare Worte.

Menschen bräuchten „mehr denn je die Gewissheit, dass sie bis zuletzt keine Belastung sind, sondern menschlich und kompetent begleitet werden“, so Moser. Ziel müsse ein Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen sein, unabhängig von Lebensort, Alter und Erkrankung.