Krömer: „Karfreitag in allen Kirchen ein kirchlicher Feiertag“

 
von Evangelischer Pressedienst

Früherer Synodenpräsident in „Die Presse“-Gastkommentar für Änderung der aktuellen Karfreitagsregelung

Wien (epdÖ) – „Der Karfreitag ist in allen Kirchen ein kirchlicher Feiertag.“ Das betont der frühere Synodenpräsident Peter Krömer in einem am 16. April erschienenen Gastbeitrag für die Tageszeitung „Die Presse“. Mit dem Gedenken an Leiden und Tod Jesu habe der Karfreitag in Österreich für die Evangelischen eine zentrale Bedeutung. „In Österreich ist der Karfreitag für die evangelischen Kirchen zusätzlich identitätsstiftend, weil Evangelische über Jahrhunderte während der Gegenreformation verfolgt wurden“, schreibt Krömer.

Nach einem Generalkollektivvertrag (1952) mit einem arbeitsfreien Karfreitag wurde 1955 für die diesbezüglichen Angehörigen der Evangelischen Kirchen A.B., H.B., Evangelisch-methodistische Kirche und Altkatholischen Kirche der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag eingeführt, erinnert Krömer. 2019 stellte der EuGH fest, dass die bisherige Karfreitagsregelung zugunsten der 4 Kirchen diskriminierend sei, und sprach aus, dass für jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin der Karfreitag ein Feiertag sei, sofern nicht die Rechtslage geändert werde.

Die aus ÖVP und FPÖ bestehende Koalitionsregierung habe rasch einen Initiativantrag ohne Begutachtungsrecht für die Kirchen im Nationalrat eingebracht, womit ab 2019 die bisherige Karfreitagsregelung abgeschafft, kollektivvertragliche Sonderregelungen in Ansehung des Karfreitags für unwirksam erklärt wurden und der persönliche Feiertag eingeführt wurde. „Die Evangelischen Kirchen protestierten dagegen, die Antwort war die bekannte, teilweise die 4 Kirchen verletzende Äußerung des Bundeskanzlers der Republik“, so der langjährige Synodenpräsident.

Seit damals bemühten sich die Evangelischen Kirchen bis heute ohne Erfolg „regelmäßig in Gesprächen mit den politischen Parteien um die Einführung des Karfreitags als gesetzlichen Feiertag für alle, allenfalls bei gleichzeitiger Abschaffung des Oster- oder Pfingstmontags als gesetzlichen Feiertag“. Krömer hebt hervor, dass das Feiern des Karfreitags für die Evangelischen in Österreich sich seit 2019 geändert habe. „Die 4 Kirchen sind sehr nachdenklich, dass sie in gerichtlichen Verfahren keine Parteistellung erhielten bzw. Antragsrechte gänzlich verneint wurden, sie in den Verfahren niemals zur Sache gehört wurden“, unterstreicht der St.Pöltner Rechtsanwalt.

„Aus verschiedensten Gründen unbefriedigend“ würden auch evangelische sowie katholische Christen die derzeitige Situation zum Karfreitag sehen, welche als Privatinitiative ein Volksbegehren betreffend Karfreitag anstreben. Diese Menschen „wollen, dass alle Christen den Karfreitag angemessen begehen“, erklärt Krömer.

Weitere Artikel

Nach Oben