Nach VfGH-Urteil: Diakonie fordert „existenzsichernde Mindestsicherung“

 
von Evangelischer Pressedienst

„Ungleichbehandlung wegen Herkunft oder Bildungsgrad nicht zu rechtfertigen“

Wien (epdÖ) – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag, 17. Dezember, wesentliche Punkte der unter der türkis-blauen Regierung beschlossenen „Mindestsicherung neu“ aufgehoben. Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig. Beide Maßnahmen hätten vor allem Zuwandererfamilien getroffen, hatten Kritiker bereits vor dem Beschluss des „Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes“ im Frühjahr 2019 eingeworfen – so etwa die evangelische Diakonie.

In einer aktuellen Aussendung meint die Diakonie, das Ziel könne nun nur darin bestehen, eine österreichweite Mindestsicherung zu gestalten, „die für alle Menschen in Notsituationen existenzsichernd ist“. Niemand in Österreich könne Gesetze wollen, „die bedeuten, dass mehr Kinder in Armut leben und Familien in desolaten Wohnungen hausen müssen“.

Die Richtsätze für Kinder, wonach ab dem dritten Kind nur mehr 5% vorgesehen war, erachtet der Gerichtshof als verfassungswidrig, weil damit Familien mit mehreren Kindern ihren Bedarf nicht mehr decken können. Durch die  Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der den sogenannten „Arbeitsqualifizierungsbonus“ als verfassungswidrig aufhob, sei die Politik davon abgehalten worden, Menschen die Existenzsicherung in Österreich zu entziehen.

„Es zeigt uns und einer zukünftigen Bundesregierung, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft oder des formalen Bildungsgrads nicht zu rechtfertigen und verfassungsrechtlich nicht erlaubt ist“, so die Diakonie Österreich. Weiters gelten für alle Menschen im Land – egal ob arm oder reich – die Bestimmungen des Datenschutzes.

Nachdem sieben von neun Bundesländern mit ihren Ausführungsgesetzen zugewartet haben, sollen in Nieder- und Oberösterreich hingegen die entsprechenden Gesetze bereits mit 01.01.2020 in Kraft treten. Für das bundesweite Sozialhilfegesetz wie für die Ausführungsgesetze in den Ländern sieht die Diakonie dringenden Handlungsbedarf, ihre Gesetze schnellstmöglich zu novellieren.

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