Diakonie und Behindertenrat fordern Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien

 
von Evangelischer Pressedienst

63.000 Menschen in Österreich sind in ihrer Lautsprache eingeschränkt

Wien (epdÖ) – „Seit mehr als 15 Jahren setzen sich Diakonie und Verbund gemeinsam für das Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache ein. Angesichts des aktuellen Spardrucks stehen nicht nur Fortschritte beim Recht auf Kommunikation infrage, es sind Rückschritte zu befürchten“, erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

In Österreich sind rund 63.000 Menschen in ihrer Lautsprache eingeschränkt. Sie brauchen technische Hilfsmittel, sogenannte „Assistierende Technologien“, und Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können. Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf diese Hilfsmittel.

„Die 2008 von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation, zu fördern“, unterstreicht Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Behindertenrates.

Diakonie: „Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert“

Trotz langjähriger Bemühungen bleibe der Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert und die Anschaffung für die Betroffenen oft sehr teuer, bemängelt die Diakonie in ihrer aktuellen Aussendung. Viele unterschiedliche Ämter und Stellen auf Landes- und Bundesebene seien involviert. „Die Gesundheitskasse findet immer wieder Gründe, die Kosten für Kommunikations-Hilfsmittel nicht oder nur teilweise zu übernehmen“, kritisiert der Verband der Hilfs- und Sozialorganisationen der Evangelischen Kirchen.

Mittels gezielter Beratung erhält ein Kind ohne Lautsprache eine Augensteuerung als technisches Kommunikationshilfsmittel. Dabei wird die Familie von der Auswahl des passenden Geräts über die Finanzierung bis hin zur praktischen Anwendung im Alltag Schritt für Schritt begleitet. „Endlich kann das Kind mit seinem Hilfsmittel ‚sprechen‘ lernen und am Leben teilhaben – in Schule, Familie und Freizeit“, erklärt Carina Bloder, Beraterin für Unterstützte Kommunikation der Diakonie. Durch Engagement und Unterstützung gelinge es, dass dieses Hilfsmittel und die begleitende Schulung vollständig durch öffentliche Gelder finanziert werden.

„Ein weiteres Kind mit denselben Bedürfnissen erhält keine Finanzierung. Die Familie ist unsicher im Umgang mit Behörden, Anträge werden abgelehnt – das Kind bleibt ohne Hilfsmittel, ohne Stimme, ohne Teilhabe“, verweist die Diakonie auf ein anderes Beispiel, das zeige, wo das System an seine Grenzen stößt.

„Deshalb ist es umso wichtiger, dass dieser Rechtsanspruch auf die Finanzierung assistierender Technologien für Menschen mit Behinderungen etabliert wird“, betont Lanzinger. „Dieser Rechtsanspruch muss neben der Finanzierung des Hilfsmittels selbst auch zentrale Anlaufstellen in allen Bundesländern, wo die Beantragung und Genehmigung rasch und unbürokratisch abgewickelt werden kann, sowie Beratung, damit die Betroffenen zu dem für sie passenden Hilfsmittel kommen und es auch anwenden lernen, umfassen.“

Kooperation zwischen Diakonie und Verbund

Mit dem „Verbund-Empowerment Fund“ der Diakonie erhält die Diakonie Unterstützung zur individuellen Beratung von rund 10.000 Menschen mit Behinderungen zu Möglichkeiten Unterstützter Kommunikation und Assistierender Technologien. Zudem unterstützt der Stromversorger Verbund auch bei Finanzierungslücken in der Anschaffung von Hilfsmitteln. „Wir sind sehr froh über diesen langjährigen und essentiellen Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung für das Recht auf Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in der Lautsprache“, so Diakonie-Direktorin Moser.

Mit diesem Positionspapier fordert der Österreichische Behindertenrat gezielte Maßnahmen zur optimalen Versorgung und Finanzierung von Hilfsmitteln

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